Einbestellung des britischen Geschäftsträgers ins iranische Außenministerium aus Protest gegen die völkerrechtswidrige Inhaftierung mehrerer iranischer Staatsangehöriger

Teheran (IRNA) – Infolge der fragwürdigen und unbegründeten Inhaftierung mehrerer iranischer Staatsangehöriger im Vereinigten Königreich sowie der Erhebung haltloser Anschuldigungen gegen diese Personen und der unbegründeten Vorwürfe gegen die Regierung der Islamischen Republik Iran wurde der Geschäftsträger Großbritanniens in Teheran – in Abwesenheit des Botschafters – am Sonntag, dem 28. Ordibehescht (18. Mai), von Shahram Ghazizadeh, dem Leiter der Dritten Abteilung für Westeuropa im Außenministerium, einbestellt.

Wie die Nachrichtenagentur IRNA berichtet, forderte Ghazizadeh im Rahmen der Einbestellung eine umfassende Stellungnahme der britischen Regierung zu den rechtlichen Grundlagen und Umständen der Inhaftierungen. Gleichzeitig übermittelte er den formellen und entschiedenen Protest der Islamischen Republik Iran gegen dieses Vorgehen sowie gegen die unbegründeten und politisch motivierten Vorwürfe gegenüber dem iranischen Staat.

Ghazizadeh unterstrich dabei den prinzipientreuen und verantwortungsbewussten Ansatz Irans im Hinblick auf die Achtung der jeweiligen nationalen Gesetze und Rechtsvorschriften des Gastlandes. Die Festnahme iranischer Staatsbürger ohne jegliche Beweisführung, die vorsätzliche Unterlassung einer rechtzeitigen Benachrichtigung der Botschaft der Islamischen Republik Iran sowie die Verwehrung konsularischen Zugangs und Schutzes stellten einen eindeutigen Verstoß gegen völkerrechtlich anerkannte Normen und menschenrechtliche Verpflichtungen dar. Er forderte die britische Seite nachdrücklich zur Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts, insbesondere der Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, auf.

Abschließend machte Ghazizadeh deutlich, dass die britische Regierung die volle Verantwortung für sämtliche negativen Auswirkungen und politischen Konsequenzen dieses Vorgehens trage, das offenkundig Teil eines politisch motivierten Druckmittels gegen die Islamische Republik Iran sei.

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